Vorgangskategorien Allgemein und sektorspezifisch

Geändert am Mo, 27 Jan um 3:58 NACHMITTAGS

Ende 2023 hat die FSMA eine komplett neue Sammlung von FAQs zur berufsbegleitenden Weiterbildung veröffentlicht. Darin finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, etwa zur Kumulierung von Fortbildungsstunden und zur Übertragung von Fortbildungsstunden auf ein nachfolgendes Fortbildungsjahr. 


Hinsichtlich der Kumulierung von Stunden gibt das FSMA an, dass mindestens 1/3 der gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl von Weiterbildungsstunden für die branchenspezifische Weiterbildung (ohne Kumulierung) reserviert ist. Die verbleibenden 2/3 der Fortbildungsstunden können der allgemeinen Fortbildung gewidmet werden (mit Kumulierung).


Um sofort sehen zu können, zu welcher Stundenkategorie ein Artikel gehört, unterscheiden wir innerhalb von Advisors Up-to-date Belgien die folgenden Labels. Nach denen Sie auch filtern können.

  • Sektorspezifisch (S): es handelt sich um Artikel, die sich auf ein einziges Wissensmodul beziehen.
  • Allgemein (A): Es handelt sich um Artikel mit einem breiten Themenspektrum, die nicht auf ein Wissensmodul beschränkt sind.


Um sicherzustellen, dass das Verhältnis 1/3 zu 2/3 immer eingehalten wird, haben wir die Anzahl der allgemeinen Fortbildungsstunden bei der Berechnung des Prozentsatzes für die Einhaltung der Vorschriften im Knowledge & Compliance Monitor gedeckelt. Für die Wissensmodule Versicherungen und Banking & Investment bedeutet dies maximal 10 allgemeine Fortbildungsstunden und für die Module Konsumentenkredit und Hypothekarkredit maximal 2 allgemeine Stunden. 


Für die Anzahl der branchenspezifischen Artikel gibt es übrigens keine Obergrenze. Sie können also Ihre gesetzlichen Weiterbildungsstunden vollständig mit branchenspezifischen Artikeln erreichen.


Beispiel

Angenommen, Sie sind nach dem Versicherungsstatut registriert und müssen 15 gesetzliche Weiterbildungsstunden pro Jahr erwerben. Sie haben 13 Stunden in der Kategorie „Allgemein“ und 2 Weiterbildungsstunden in der Kategorie „Branchenspezifisch“ erworben. Dann haben Sie zwar 15 Stunden erreicht, erfüllen aber nicht die FSMA-Richtlinien. Denn nach den FSMA-Standards müssen Sie mindestens 5 zusätzliche Weiterbildungsstunden branchenspezifisch absolvieren. Bei der Berechnung des Konformitätsprozentsatzes in diesem Fall wird die Anzahl der allgemeinen Fortbildungsstunden daher auf 10 Stunden (statt 13 Stunden) begrenzt.

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