Gesetzliche Fortbildungsverpflichtungen BaFin

Geändert am Mi, 23 Okt, 2024 um 11:22 VORMITTAGS

Die gesetzlichen Weiterbildungspflichten werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht und sind in§34d Abs. 9 Satz 2 der Gewerbeordnung und §48 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes gesetzlich festgelegt.


Es gilt eine Mindestfortbildungspflicht von 15 Stunden pro Kalenderjahr. Wobei der Teilnehmer die zeitliche Verteilung der PE-Stunden pro Kalenderjahr frei gestalten kann.


Weitere Informationen zu den Weiterbildungsstandards finden Sie unter dem beigefügten Link.


Innerhalb von Advisors Up-to-date können alle gesetzlich vorgeschriebenen Auffrischungskurse für die verschiedenen Bereiche abgerufen werden. Dies sichert Ihre ständige berufliche Kompetenz und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Regelmäßigen Weiterbildung.



 

Gut beraten Zertifizierung

Akkermans & Partners ist unter der Zertifizierungsnummer 30787 als Weiterbildungsanbieter bei gut beraten akkreditiert. Gut beraten“ ist eine freiwillige Initiative der Versicherungswirtschaft. Sie hat zum Ziel, die Weiterbildungsaktivitäten in der Branche hervorzuheben und die Professionalisierung der im Vertrieb tätigen Personen zu fördern.

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