Mit Skills fügen Sie Kurse, die Sie woanders belegt haben, zu den für Sie aktivierten Up-to-date Abonnementen hinzu. Ihr erzieltes Ergebnis wird dem Wissensmonitor und Ihre hochgeladenen Bescheinigungen dem Dashboard für Bescheinigungen hinzugefügt.
Superpraktisch! Denn so wird alles an einem zentralen Ort erfasst und Sie haben immer ein Bild davon, wie es um Ihre Ständige Weiterbildung bestellt ist.
Was können Sie mit Skills machen?
- Sie verknüpfen anderswo absolvierte Kurse mit Up-to-date.
- Sie übertragen überschüssige Stunden in das neue Kalenderjahr.
- Sie tragen Ihre Ergebnisse in Ihren Wissensmonitor ein.
- Sie fügen die entsprechenden Zertifikate bei.
Wie füge ich einen Kurs hinzu?
Nachdem Sie sich in Up-to-date eingeloggt haben, gehen Sie zu Skills und klicken dort auf das Plus-Symbol. Sie geben unten die entsprechenden Informationen ein und klicken auf Speichern.
- Wählen Sie aus, mit welchem Up-to-date Abonnement die Schulung verknüpft werden soll.
- Wählen Sie eine Schulungsform.
- Geben Sie den Namen der Schulung ein.
- Geben Sie das Datum ein, an dem die Schulung abgeschlossen wurde.
- Laden Sie ggf. Ihr erworbenes Zertifikat hoch.
- Bestimmen Sie, mit welchem Wissensmodul das Ergebnis verknüpft werden soll.
- Geben Sie das erzielte Ergebnis ein.
Die an anderer Stelle absolvierte Schulung wurde nun hinzugefügt und das entsprechende Ergebnis wurde im Wissensmonitor, im Attestations Dashboard und im Compliance Monitor für Manager aktualisiert.
Wichtig Das von Ihnen eingegebene Datum bestimmt das Jahr, dem das Ergebnis im Wissensmonitor zugeordnet wird. |
Wie übertragen Sie Stunden mit Skills?
Abhängig von Ihren gesetzlichen Weiterbildungsanforderungen können Sie überschüssige Stunden auf ein nachfolgendes Kalenderjahr übertragen.
Wenn die Position verfügbar ist, wählen Sie die Option Stunden übertragen unter der Formularfrage Ausbildung. Andernfalls befolgen Sie die gleichen Schritte wie oben.
Achten Sie bei der Übertragung von Stunden immer auf die für Sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen. So kann es z. B. Beschränkungen für die maximal übertragbaren Stunden geben oder die Aufsichtsbehörde kann eine Begründung für die Übertragung verlangen.
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