Einhaltung der Studiendauer

Geändert am Do, 3 Sep um 2:58 NACHMITTAGS

Maßnahmen zur Einhaltung der Studiendauer


Um die Anforderungen an die Ständige Weiterbildung zu erfüllen, ist es nicht nur wichtig, das erworbene Wissen zu überprüfen. Auch die effektive Zeitaufwendung ist von entscheidender Bedeutung.


Behörden wie die FSMA und die ITAA legen nämlich fest, dass die tatsächliche Zeitaufwendung mit der zugewiesenen Studiendauer übereinstimmen muss.



 
Die FSMA verlangt, dass eine Fortbildung zu mindestens 80 % der festgelegten Normzeit effektiv absolviert werden muss. Wird diese 80-Prozent-Grenze nicht erreicht? Dann dürfen die entsprechenden Lernstunden laut Aufsichtsbehörde nicht angerechnet werden, und Sie riskieren, dass Fortbildungsbescheinigungen abgelehnt werden.



Compliance-Lernzeit


Mit der Funktion „Compliance-Lernzeit“ richten Sie die Plattform so ein, dass Ihre Organisation stets automatisch die Anforderungen der Aufsichtsbehörde erfüllt. Damit legen Sie fest, welche Anforderungen an die Lernzeit die Mitarbeiter erfüllen müssen.


  • Unter der Option „Prozentsatz der mindestens erforderlichen Lernzeit“ stellen Sie den gewünschten Mindestprozentsatz ein. Um die FSMA-Vorschriften zu erfüllen, stellen Sie diesen auf mindestens 80 % ein.


Darüber hinaus können Sie die Folgeaktion festlegen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen den folgenden Aktionen, wobei die letzte Aktion in Kürze ausläuft:


  • Wissenstest ab dem festgelegten Prozentsatz anzeigen: Der Wissenstest wird erst angezeigt, nachdem mindestens 80 % der Ausbildungsdauer verstrichen sind.
  • Ergebnisse nicht berücksichtigen, wenn der Prozentsatz nicht erreicht wurde: Ergebnisse werden nicht berücksichtigt, wenn nicht mindestens 80 % der Lernzeit erreicht wurden.
  • LÄUFT MITTE SEPTEMBER AUS – Ergebnisse berücksichtigen, wenn der Prozentsatz nicht erreicht wurde: Diese Option entspricht nicht den Anforderungen der Aufsichtsbehörde und wird daher auslaufen.



Persönliche Prüfungsnorm


Die Anforderungen für die gesetzliche und die persönliche Prüfungsnorm können natürlich unterschiedlich sein. Daher können Sie für die persönliche Prüfungsnorm abweichende Einstellungen vornehmen.


Pro Modul können Sie die Prüfungsnorm festlegen, und ein Studiengang kann mit mehreren Modulen verknüpft sein. Sollte ein Studiengang also mit mehreren Modulen verknüpft sein, für die unterschiedliche Prüfungsnormen festgelegt sind, haben die Anforderungen der gesetzlichen Prüfungsnorm Vorrang.




Skills und übertragene Stunden

In den verschiedenen Monitoren werden bei der Berechnung der Compliance-Studiendauer ausschließlich die tatsächliche Zeitaufwendung und die Studienstunden für die „Up-to-date“-Ausbildungen berücksichtigt. Über „Skills“ oder „Übertragene Stunden“ angegebene Studienstunden werden dabei nicht berücksichtigt.

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