Die rechtlichen Weiterbildungsverpflichtungen hängen von Ihrer Funktion und Ihrer Registrierung/Ihrem Status ab. In der folgenden Übersicht haben wir die Verpflichtungen für Sie aufgelistet.
Rolle | Punktzahl |
Vertriebsleiter (VL) | 15 Punkte pro Jahr |
Effektiver Leiter (EL) | 15 Punkte pro Jahr |
Person mit Publikumskontakt (PPK) | 15 Stunden pro Jahr |
Anmeldung/Funktion | Punktzahl |
Versicherungen | 15 Punkte/Stunden pro Jahr |
Bank- und Investitionsdienstleistungen | 15 Punkte/Stunden pro Jahr |
Verbraucherkredit | 3 Punkte/Stunden pro Jahr |
Hypothekarkredit | 3 Punkte/Stunden pro Jahr |
Für den PCP-Arbeitnehmer gilt ein „offener Standard“, wobei der Arbeitgeber für die Entwicklung und Umsetzung eines jährlichen und aktualisierten Fortbildungsplans verantwortlich ist. Ziel ist es, die Kenntnisse der PCP nachweislich auf dem neuesten Stand zu halten.
Für EL und TSPs gilt außerdem, dass in den ersten drei Jahren nach der ersten Registrierung als Vermittler oder der Ernennung in ihrer Rolle als TSP oder EL mindestens 12 der 15 Weiterbildungspunkte auf Versicherungsprodukte entfallen müssen, die von ihnen vertrieben oder betreut werden.
Untervertreter in Ausbildung
Ab dem 1. Januar 2022 wird es auch möglich sein, eine Tätigkeit des (Rück-)Versicherungsvertriebs unter dem Status eines „Untervertreters in Ausbildung“ auszuüben.
Ein „Untervertreter in Ausbildung“ ist ein (Rück-)Versicherungsvertreter, der alle Zulassungsbedingungen, einschließlich der erforderlichen theoretischen Kenntnisse, erfüllt, aber noch keine sechsmonatige nützliche praktische Erfahrung vorweisen kann. Er kann diese nützliche praktische Erfahrung unter der verstärkten Aufsicht eines (Rück-)Versicherungsmaklers oder -vertreters sammeln.
Die Umschulungspflicht (und der erste Umschulungszeitraum) für den angehenden Untervertreter beginnt am 1. Januar des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Versicherungsvermittler in das von der FSMA geführte Register eingetragen wird. Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich z.B. um einen Versicherungsvertreter oder um einen Versicherungsvertreter in Ausbildung handelt.
Ausweitung der PCP-Definition auf Kredite
Am 1. August 2022 wurde die Definition von PCP auf die Kreditvermittlung erweitert.
Die wichtigste Auswirkung dieser Gesetzesänderung ist das Niveau der beruflichen Kenntnisse. Infolge dieser Gesetzesänderung müssen Personen, die einem Kreditvermittler gleichgestellt sind und seit dem 1. August 2022 solche Funktionen bei einem Kreditgeber oder -vermittler ausüben, die Anforderungen an die Fachkunde erfüllen.
FAQ Fortbildung
Ende 2023 hat die FSMA eine völlig neue Sammlung von FAQs zur berufsbegleitenden Weiterbildung veröffentlicht. Darin finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, etwa zur Kumulierung von Fortbildungsstunden und zur Übertragung von Fortbildungsstunden auf ein nachfolgendes Fortbildungsjahr.
Bezüglich der Kumulierung von Stunden weist das FSMA darauf hin, dass mindestens 1/3 der gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl von Weiterbildungsstunden für die branchenspezifische Ausbildung (ohne Kumulierung) reserviert ist. Die verbleibenden 2/3 der Fortbildungsstunden können der allgemeinen Fortbildung (mit Kumulierung) gewidmet werden.
Was die Übertragung von Fortbildungsstunden betrifft, so kann ein „Überschuss“ an Stunden grundsätzlich auf ein nachfolgendes Kalenderjahr übertragen werden. Im Falle eines „Defizits“ an Weiterbildungsstunden erwartet die FSMA, dass das Unternehmen ein Nachholprogramm aufstellt.
Zur Übertragung von Stunden lesen Sie weiter im Artikel „Übertragung von Überstunden“.
Newsletters FSMA
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- FSMA-Nachrichten - Newsletter für Vermittler - Dezember 2019
- FSMA-Neuigkeiten - Newsletter für Vermittler - Januar 2022
- FSMA News - Ausweitung der PCP-Definition auf Kredite ab 1. August 2022
- FSMA News - FAQ Fortbildung - 18-12-2023
Advisors Up-to-date
In Advisors Up-to-date können alle gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungspunkte/Stunden für die verschiedenen Bereiche erworben werden. Damit sind Sie dauerhaft kompetent und gesetzeskonform für die Regelmäßige Weiterbildung.
FSMA-Akkreditierung: Akkermans & Partners ist als Bildungsanbieter für die berufsbegleitende Weiterbildung in den Bereichen Versicherungen, Bank- und Investmentdienstleistungen, Verbraucherkredite und Hypothekarkredite akkreditiert. Unsere FSMA-Zulassungsnummer lautet 500230ABCH. |
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